1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Grundsteuerreform beschlossen
  3. Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro
  4. Weitere Steueränderungen ab 2020 und später
  5. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  6. Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an Arbeitnehmer
  7. Zurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
  8. Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen

Über den nachfolgenden Link steht Ihnen der Infobrief Dezember 2019 als Download (PDF) zur Verfügung.