- Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
- Grundsteuerreform beschlossen
- Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro
- Weitere Steueränderungen ab 2020 und später
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
- Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an Arbeitnehmer
- Zurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen
Über den nachfolgenden Link steht Ihnen der Infobrief Dezember 2019 als Download (PDF) zur Verfügung.