Alles aus externer Expertenhand - Versicherungsmathematische Gutachten
Die umfangreichen versicherungs- und finanzmathematischen Berechnungen zur Feststellung notwendiger Rückstellungen, speziell der öffentlichen Hand, sind mit einem enormen Arbeitsaufwand verbunden und es gilt, anhand der verschiedenen Anspruchsberechtigten entsprechende Besonderheiten zu beachten - die Vergabe an Externe schafft Freiräume und Rechtssicherheit.
Die Schüllermann Consulting GmbH unterstützt die öffentliche Hand seit vielen Jahren bei der Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten für folgende Verpflichtungen:
- Altersteilzeitrückstellungen,
- Beihilferückstellungen,
- Pensionsrückstellungen,
- Jubiläumsrückstellungen,
- Feststellung der Verpflichtungen nach § 107b Beamtenversorgungsgesetz,
- Ermittlung der mittelbaren Verpflichtungen aus der Zusage von Rentenansprüchen durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK).
Die Abwicklung erfolgt rechtssicher und termingerecht, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Besonderheiten der öffentlichen Hand - zuverlässig aus externer Expertenhand.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an!